KFZ - Versicherung

Das Auto ist als Fortbewegungsmittel aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Wer ein Auto im öffentlichen Straßenverkehr benutzen möchte, der ist verpflichtet eine KFZ – Haftpflichtversicherung für sein Auto abzuschließen. Diese schützt Dritte im Schadensfall und sichert die Schadensregulierung. Die Deckungssumme bertug bisher € 50 Mio. pauschal. Seit März 2005 kann auf Wunsch eine Deckungssumme in Höhe von € 100 Mio. pauschal abgeschlossen werden.

I.d.R. wird bei einem Unfall nicht nur das Fahrzeug des Gegners sondern auch das eigene Fahrzeug mehr oder weniger beschädigt. Für solche Fälle gibt es die Fahrzeugversicherung. Sie wird in zwei Varianten unterschieden –

Die Vollkasko – Versicherung
und
Die Teilkasko – Versicherung


Die Vollkasko – Versicherung beinhaltet immer die Teilkasko – Versicherung. Welche Kaskovariante leistet bei welchen Schäden?

Die Vollkasko – Versicherung tritt für Schäden ein, die vom Fahrer selbst verursacht werden. Die Teilkasko – Versicherung leistet bei Schäden, die ungewollt auf das Fahrzeug einwirken wie z.B. durch Feuer, Einbruch / Diebstahl, Sturm / Hagelschäden usw.

In der Kaskoversicherung werden Selbstbeteiligungen angeboten. Die Höhe kann vom Versicherungsnehmer bei Antragsaufnahme ausgewählt werden. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Beitrag.

Nicht nur der Umfang des Versicherungsschutzes beeinflusst den Beitrag sondern auch die sog. „ weichen Tarifmerkmale“. Dazu zählen unter anderem:

Fahrer unter 23 Jahren; Jahreskilometerlaufleistung; nächtlicher Abstellplatz u.a.

Beim Abschluss einer KFZ – Versicherung gilt es eine Reihe von Eckdaten zu beachten.